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Änderungen zum 01.01.2021 - Lohn

 

Solidaritätszuschlag

Für 90 Prozent der heutigen Zahler wird der Soli ab 2021 vollständig entfallen - so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von heute 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird. 

An die neue deutlich ausgedehnte Freigrenze schließt sich eine sogenannte Milderungszone an. Wie bereits heute verhindert sie, dass sofort auf den vollen Steuerbetrag Soli erhoben wird. Davon profitieren weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler. Die Milderungszone gilt für zu versteuernde Einkommen bis 96.409 Euro. Für Verheiratete verdoppeln sich diese Beträge.

Beispiel: Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (Jahresbrutto: 66.000 Euro und 54.800 Euro) spart ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Soli fast 1.000 Euro im Jahr. Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich.


 

Mindestlohn

Die Erhöhung des Mindestlohns erfolgt in vier Stufen:

  • zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro
  • zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
  • zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro
  • zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro

Kurzarbeitsregelungen gelten in 2021 weiter

Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gelten über das Jahresende hinaus. Ziele sind, Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit zu geben und Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im kommenden Jahr zu schaffen. Das Beschäftigungssicherungsgesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Weitere Informationen

 

Beitragsbemessungengrenzen

Rechengröße

West
Ost
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV
58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat)
Versicherungspflichtgrenze in der GKV
64.350 Euro pro Jahr (5.362,50 Euro pro Monat)
Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung
7.100 Euro pro Monat
6.700 Euro pro Monat
Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung 
8.700 Euro pro Monat
8.250 Euro pro Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2021 in der Rentenversicherung
41.541 pro Jahr
Bezugsgröße in der Sozialversicherung
3.290 Euro pro Monat
3.115 Euro pro Monat

 


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