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Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt)

Wer ist Gewerbesteuerpflichtig?

Die Gewerbesteuerpflicht setzt in dem Moment ein, ab dem ein Gewerbebetrieb (nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb!; Freiberufler sind nicht Gewerbesteuerpflichtig) vorliegt. Dies trifft dann zu, wenn das Unternehmen zum ersten Mal mit gewerblichen Leistungen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilgenommen hat. Bloße Vorbereitungshandlungen (wie z.B. der Handelsregistereintrag) verpflichten also grundsätzlich noch nicht zur Steuerzahlung.

Anders verhält es sich bei den Gewerbebetrieben kraft Rechtsform. (Als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform gilt die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften sowie der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.) Für diese beginnt die Steuerpflicht mit der Eintragung ins Handelsregister, da die Körperschaft in diesem Moment die Eigenschaft als juristische Person erlangt. Wenn die Körperschaft in ihrer Form als ‚Vorgesellschaft‘ bereits werbend tätig war, so ist der entsprechende Zeitraum in die Steuerpflicht miteinzurechnen.

Wer ist für den Steuerbescheid zuständig?

Das zuständige Betriebsfinanzamt erstellt den Gewerbesteuermessbescheid (Grundlage).

Auf der Grundlage erstellt die zuständige Gemeinde den Gewerbesteuer-bescheid.

 

Berechnungsschema der Gewerbesteuer:

Gewinn aus Gewerbebetrieb  
+Hinzurechnungen  
- Kürzungen  
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug  
- Gewerbeverlust aus Vorjahren  
= Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €)  
- Freibetrag von 24.500 € (für Einzelunternehmen und Personengesellschaften) bei Vereinen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts 5.000 € Kapitalgesellschaften erhalten keinen Freibetrag

 
= Gewerbeertrag x 3,5 % (Steuermesszahl)  
= Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde  
= festzusetzende Gewerbesteuer  
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen  
= Gewerbesteuerzahllast  

Hebesätze:

Nach Änderung des Gewerbesteuergesetzes im Dezember 2003 sind die Gemeinden seit 2004 verpflichtet, bei der Gewerbesteuer mindestens einen Hebesatz von 200 zu erheben.

Stand: 2012

Achern, Stadt 360
Appenweier 340
Berghaupten 340
Biberach 350
Durbach 350
Ettenheim, Stadt 340
Fischerbach 350
Friesenheim 340
Gengenbach, Stadt 350
Gutach (Schwarzwaldbahn) 330
Haslach im Kinzigtal, Stadt 350
Hausach, Stadt 330
Hohberg 330
Hornberg, Stadt 340
Kehl, Stadt 360
Kippenheim 340
Lahr/Schwarzwald, Stadt 390
Oberharmersbach 340
Oberkirch, Stadt 350
Offenburg, Stadt 380
Ohlsbach 340
Oppenau, Stadt 330
Ortenberg 330
Renchen, Stadt 340
Rust 300
Schutterwald 320
Willstätt 330
Wolfach, Stadt 350
Zell am Harmersbach, Stadt 350
Schwanau 330
Neuried 330
Rheinau, Stadt 340

 

 

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