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Elektronische Steuererklärungen

Bei den Steuererklärungen schreitet die elektronische Kommunikation weiter voran:

Für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteueranmeldung ist die elektronische Übermittlung per Elster an das Finanzamt seit 2006 Pflicht.

Seit 2009 muss die Kapitalertragsteueranmeldung elektronisch übermittelt werden.

Durch das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz, SteuBAG) wird ab 2012 die elektronische Abgabe der Unternehmenssteuererklärungen 2011 Pflicht.

Hierzu zählen insbesondere die Steuererklärungen 2011 zur:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Feststellungserklärungen sowie
  • Einkommensteuererklärungen, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit vorliegen.

Das Finanzamt Offenburg verschickt keine Steuererklärungsformulare 2011 per Post. Falls Steuerpflichtige ihre Steuererklärung 2011 nicht elektronisch übermitteln wollen, müssen oder können, stehen die Formulare entweder auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen zum heruntergeladen bereit oder zur Abholung bei den Service-Centern ihres Finanzamtes.

Bilanzierende Unternehmen müssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung auf elektronischem Weg (E-Bilanz) an die Finanzverwaltung übermitteln. Diese wird es nicht beanstanden, wenn die Daten für 2012 noch auf Papier eingereicht werden.

Hintergrund für die Einführung der E-Bilanz ist u. a. der Ausbau des Risikomanagement-systems (RMS) durch die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung will im Laufe der Jahre aus den übermittelten Daten Filtersysteme erstellen, die Abweichungen der Daten in Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen „von der Norm“ elektronisch ermitteln, um so gezielter Betriebsprüfungen durchführen zu können. Unternehmen, deren Bilanzen „der Norm entsprechen“ sollen dann weitestgehend unbeanstandet „durchlaufen“.

Steuernews

Die Mandanten-Fernbetreuung bietet einen Fernzugriff, d. h. der entfernte PC kann eingesehen und gesteuert werden.