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Jahresabschluss
Unsere Dienstleistungen zum Jahresabschluss sowie zu betrieblichen Steuererklärungen umfassen grundsätzlich den gesetzlichen Umfang, der von Art und Umfang des Unternehmens abhängt: stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen, Jahresabschlusstätigkeiten (z. B. Aufteilung von Kapitalkonten auf Gesellschafter, (Pensions-) Rückstellungen, ggf. Prüfung Anlagevermögen) sowie Bescheinigungen über die Art der Jahresabschlusserstellung (Mitwirkung des Mandanten) bis hin zur elektronischen Offenlegung.
A. Kanzlei erstellt Jahresabschluss | |
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Jahresabschluss gemäß gesetzlicher Anforderungen (Einnahmenüberschussrechnung oder Handelsbilanz mit abgeleiteter Steuerbilanzrechnung) |
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Besprechung der Bilanz |
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Beratung zu Tantieme, Gewinnverwendung usw. |
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Festlegung Gewinnverwendung |
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Erstellung und elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung |
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bei Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Gesellschaften Aufbereitung der Werte aus dem Jahresabschluss für die Übermittlung an den Bundesanzeiger und Veröffentlichung |
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Prüfung Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung |
Betriebliche Steuererklärungen | |
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Körperschaftsteuererklärung/Einkommensteuererklärung |
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Gewerbesteuererklärung |
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Umsatzsteuererklärung |
Zusätzlich: Unterstützung bei Betriebsprüfungen | |
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Begleitung während Betriebsprüfung |
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Erstellung der CD für den Betriebsprüfer |
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Besprechung der Ergebnisse der Prüfung und nötige Maßnahmen (z. B. Rücklagen bei Nachzahlungen) |
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Anpassung für Folgejahre auf Basis der Prüfergebnisse |
B. Mandant erstellt Jahresabschluss | |
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Kanzlei unterstützt bei der Einrichtung, stellt Software zur Verfügung und unterstützt bei der Durchführung des Jahresabschlusses, beurteilt den Jahresabschluss auf Plausibilität und erstellt Steuererklärungen |
Steuernews
Die Mandanten-Fernbetreuung bietet einen Fernzugriff, d. h. der entfernte PC kann eingesehen und gesteuert werden.