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Jahresabschluss

Unsere Dienstleistungen zum Jahresabschluss sowie zu betrieblichen Steuererklärungen umfassen grundsätzlich den gesetzlichen Umfang, der von Art und Umfang des Unternehmens abhängt: stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen, Jahresabschlusstätigkeiten (z. B. Aufteilung von Kapitalkonten auf Gesellschafter, (Pensions-) Rückstellungen, ggf. Prüfung Anlagevermögen) sowie Bescheinigungen über die Art der Jahresabschlusserstellung (Mitwirkung des Mandanten) bis hin zur elektronischen Offenlegung.

  A. Kanzlei erstellt Jahresabschluss
Jahresabschluss gemäß gesetzlicher Anforderungen (Einnahmenüberschussrechnung oder Handelsbilanz mit abgeleiteter Steuerbilanzrechnung)
Besprechung der Bilanz
Beratung zu Tantieme, Gewinnverwendung usw.
Festlegung Gewinnverwendung
Erstellung und elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung
bei Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Gesellschaften Aufbereitung der Werte aus dem Jahresabschluss für die Übermittlung an den Bundesanzeiger und Veröffentlichung
Prüfung Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung

 

  Betriebliche Steuererklärungen
Körperschaftsteuererklärung/Einkommensteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung

 

  Zusätzlich: Unterstützung bei Betriebsprüfungen
Begleitung während Betriebsprüfung
Erstellung der CD für den Betriebsprüfer
Besprechung der Ergebnisse der Prüfung und nötige Maßnahmen (z. B. Rücklagen bei Nachzahlungen)
Anpassung für Folgejahre auf Basis der Prüfergebnisse

 

  B. Mandant erstellt Jahresabschluss
Kanzlei unterstützt bei der Einrichtung, stellt Software zur Verfügung und unterstützt bei der Durchführung des Jahresabschlusses, beurteilt den Jahresabschluss auf Plausibilität und erstellt Steuererklärungen

Steuernews

Die Mandanten-Fernbetreuung bietet einen Fernzugriff, d. h. der entfernte PC kann eingesehen und gesteuert werden.