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Jahresabschluss
Unsere Dienstleistungen zum Jahresabschluss sowie zu betrieblichen Steuererklärungen umfassen grundsätzlich den gesetzlichen Umfang, der von Art und Umfang des Unternehmens abhängt: stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen, Jahresabschlusstätigkeiten (z. B. Aufteilung von Kapitalkonten auf Gesellschafter, (Pensions-) Rückstellungen, ggf. Prüfung Anlagevermögen) sowie Bescheinigungen über die Art der Jahresabschlusserstellung (Mitwirkung des Mandanten) bis hin zur elektronischen Offenlegung.
A. Kanzlei erstellt Jahresabschluss | |
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Jahresabschluss gemäß gesetzlicher Anforderungen (Einnahmenüberschussrechnung oder Handelsbilanz mit abgeleiteter Steuerbilanzrechnung) | |
Besprechung der Bilanz | |
Beratung zu Tantieme, Gewinnverwendung usw. | |
Festlegung Gewinnverwendung | |
Erstellung und elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Anmeldung | |
bei Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Gesellschaften Aufbereitung der Werte aus dem Jahresabschluss für die Übermittlung an den Bundesanzeiger und Veröffentlichung | |
Prüfung Steuerbescheide und ggf. Rechtsbehelf sowie laufende Statusprüfung |
Betriebliche Steuererklärungen | |
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Körperschaftsteuererklärung/Einkommensteuererklärung | |
Gewerbesteuererklärung | |
Umsatzsteuererklärung |
Zusätzlich: Unterstützung bei Betriebsprüfungen | |
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Begleitung während Betriebsprüfung | |
Erstellung der CD für den Betriebsprüfer | |
Besprechung der Ergebnisse der Prüfung und nötige Maßnahmen (z. B. Rücklagen bei Nachzahlungen) | |
Anpassung für Folgejahre auf Basis der Prüfergebnisse |
B. Mandant erstellt Jahresabschluss | |
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Kanzlei unterstützt bei der Einrichtung, stellt Software zur Verfügung und unterstützt bei der Durchführung des Jahresabschlusses, beurteilt den Jahresabschluss auf Plausibilität und erstellt Steuererklärungen |
Steuernews
Die Mandanten-Fernbetreuung bietet einen Fernzugriff, d. h. der entfernte PC kann eingesehen und gesteuert werden.