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Finanzbuchhaltung
Unsere Dienstleistungen zum Rechnungswesen umfassen grundsätzlich: das Prüfen der vom Mandanten eingereichten Belege, das Buchen aller Geschäfts-vorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) sowie der Anlagegüter, das Prüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte.
A. Kanzlei erstellt Buchführung | |
Erfassen der geordneten Buchhaltungsunterlagen nach einem von uns empfohlenen System | |
Kontieren und Buchen von Einnahmen und Ausgaben | |
Kassenprüfung auf Fehlbeträge | |
Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung | |
Erstellung der Zusammenfassenden-Meldung (bei Lieferungen u. Leistungen mit USt-IdNr.) | |
Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen (BWA) | |
Erstellung der Summen- und Saldenliste | |
Grafische Auswertungen | |
bei Bedarf: Erstellung von Überweisungsträger für USt-Voranmeldungen etc. | |
Ausfüllen von Fragebögen und Meldungen | |
laufende Beratung per Telefon und E-Mail zu Fragen der Buchhaltung | |
Entgegennahme aller Rückfragen des Finanzamtes |
Zusatzleistungen | |
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Kosten- und Leistungsrechnung | |
monatliche Abschreibung der Anlagegüter | |
monatliche Abgrenzung des 13. und 14. Monatsgehalts | |
sonstige unterjährige Abschlussbuchungen | |
Buchen von Debitoren/Kreditoren, auch nicht zum festen Stamm gehörende Debitoren/Kreditoren über einzelne Konten | |
unterjährige Überprüfung der Steuervorauszahlungen z.B. Einkommensteuer | |
Sortieren der Belege nach Bankonten und Kasse etc. (sog. Schuhkarton-Buchhaltung) |
B. Mandant erstellt Buchführung | |
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Unternehmen bucht mit selbst beschaffter Software, Kanzlei prüft Buchführung auf Korrektheit/Plausibilität anhand von Stichproben, bei Bedarf Vornahme von Korrekturbuchungen, anschließend Erstellung des Jahresabschluss und der Steuererklärungen | |
Kanzlei stellt Software zur Verfügung, unterstützt bei Software-/Handlingsfragen, auch bei Bedarf per Mandantenfernbetreuung, prüft Buchführung auf Korrektheit und Plausibilität, führt Korrekturbuchungen durch und übergibt diese an die Unternehmensbuchführung, anschließend Erstellung des Jahresabschluss und der Steuererklärungen |
Steuernews
Die Mandanten-Fernbetreuung bietet einen Fernzugriff, d. h. der entfernte PC kann eingesehen und gesteuert werden.