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Finanzbuchhaltung
Unsere Dienstleistungen zum Rechnungswesen umfassen grundsätzlich: das Prüfen der vom Mandanten eingereichten Belege, das Buchen aller Geschäfts-vorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) sowie der Anlagegüter, das Prüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte.
A. Kanzlei erstellt Buchführung | |
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Erfassen der geordneten Buchhaltungsunterlagen nach einem von uns empfohlenen System |
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Kontieren und Buchen von Einnahmen und Ausgaben |
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Kassenprüfung auf Fehlbeträge |
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Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung |
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Erstellung der Zusammenfassenden-Meldung (bei Lieferungen u. Leistungen mit USt-IdNr.) |
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Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen (BWA) |
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Erstellung der Summen- und Saldenliste |
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Grafische Auswertungen |
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bei Bedarf: Erstellung von Überweisungsträger für USt-Voranmeldungen etc. |
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Ausfüllen von Fragebögen und Meldungen |
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laufende Beratung per Telefon und E-Mail zu Fragen der Buchhaltung |
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Entgegennahme aller Rückfragen des Finanzamtes |
Zusatzleistungen | |
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Kosten- und Leistungsrechnung |
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monatliche Abschreibung der Anlagegüter |
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monatliche Abgrenzung des 13. und 14. Monatsgehalts |
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sonstige unterjährige Abschlussbuchungen |
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Buchen von Debitoren/Kreditoren, auch nicht zum festen Stamm gehörende Debitoren/Kreditoren über einzelne Konten |
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unterjährige Überprüfung der Steuervorauszahlungen z.B. Einkommensteuer |
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Sortieren der Belege nach Bankonten und Kasse etc. (sog. Schuhkarton-Buchhaltung) |
B. Mandant erstellt Buchführung | |
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Unternehmen bucht mit selbst beschaffter Software, Kanzlei prüft Buchführung auf Korrektheit/Plausibilität anhand von Stichproben, bei Bedarf Vornahme von Korrekturbuchungen, anschließend Erstellung des Jahresabschluss und der Steuererklärungen |
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Kanzlei stellt Software zur Verfügung, unterstützt bei Software-/Handlingsfragen, auch bei Bedarf per Mandantenfernbetreuung, prüft Buchführung auf Korrektheit und Plausibilität, führt Korrekturbuchungen durch und übergibt diese an die Unternehmensbuchführung, anschließend Erstellung des Jahresabschluss und der Steuererklärungen |
Steuernews
Die Mandanten-Fernbetreuung bietet einen Fernzugriff, d. h. der entfernte PC kann eingesehen und gesteuert werden.