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Neuregelungen 2014 - Das ändert sich im neuen Jahr

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 19.12.2013

Steuern

Einkommensteuerrechtliche Änderungen

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab 1. Januar 2014 ein weiteres Mal: von 8.130 Euro um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.
  • die Anhebung des Höchstbetrags von Unterhaltsleistungen für die
    Veranlagungszeiträume 2013 auf 8.130 Euro und für 2014 auf 8.354 Euro,
  • Vereinfachungen bei der Berücksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbeträgen,
  • Regelungen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen Übertragung von Verpflichtungen, durch die verhindert wird, dass gesetzliche Passivierungsbeschränkungen bei Verpflichtungsübernahmen ins Leere laufen; diese ergänzt durch
    • eine Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen im Falle einer Konzernzugehörigkeit, sowie
    • eine Änderung im Bereich des Erwerbs von Wirtschaftsgütern im Umlaufvermögen zur Bekämpfung von Steuergestaltungsmodellen.

Steuervereinfachungen bei Dienst- und Geschäftsreisen

Im steuerlichen Reisekostenrecht ergeben sich Vereinfachungen und finanzielle Verbesserungen bei den Verpflegungsmehraufwendungen für Berufsgruppen, die überwiegend auswärts tätig sind. Bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit kann bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden eine Verpflegungspauschale von 12 Euro als Werbungskosten abgezogen bzw. steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden.

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten kann für den An- bzw. Abreisetag ohne Prüfung von Abwesenheitszeiten eine Verpflegungspauschale von 12 Euro gewährt werden. An die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte tritt die neue Definition der ersten Tätigkeitsstätte. Bei der steuerlichen Abziehbarkeit von Fahrtkosten und der Besteuerung von Dienstwagen bei Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte führt dies zu mehr Rechtssicherheit.

 

"Vorausgefüllte Steuererklärung" wird Realität

Ab dem 1. Quartal 2014 wird es möglich sein, bei der Finanzverwaltung gespeicherte Informationen für die eigene Steuererklärung abzurufen und in das Elster-Programm einzuspielen.

Folgende Informationen werden abrufbar sein:

  • Vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Bestimmte Vorsorgeaufwendungen
  • Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen (z. B. Einkommensteuer-Vorauszahlungen)

"Der Umfang der bereitgestellten Daten soll sukzessive erweitert werden", heißt es in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.

Neue Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige

Dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wurde im Übrigen die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen übertragen, soweit diesen die zugrundeliegenden Vergütungen nach dem 31. Dezember 2013 zufließen. Anzumelden sind Vergütungen für zum Beispiel künstlerische, sportliche, artistische und unterhaltende Darbietungen, Rechteüberlassungen und Aufsichtsratstätigkeiten.

Hinweise zur elektronischen Lohnsteuerkarte

Seit Anfang 2013 gibt es die elektronische Lohnsteuerkarte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre aktuellen "ELStAM"-Daten (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) auf der Internetseite www.elsteronline.de einsehen (hierzu ist eine kostenlose Authentifizierung erforderlich). Änderungen der Steuerklasse, von Frei- oder Hinzurechnungsbeträgen beantragen Sie beim Finanzamt Ihres Wohnortes.
Anträge finden Sie hier: www.formulare-bfinv.de

Kunstgegenstände in der Umsatzsteuer

Mit Änderungen im Umsatzsteuergesetz wird ab 2014 die Steuerermäßigung für Kunst- und Sammlungsgegenstände auf das unionsrechtlich zulässige Maß beschränkt. Neben der Beschränkung tritt eine pauschale Differenzbesteuerung bei Kunstgegenständen in Kraft.

 

Recht

Für eine bessere Orientierung vor Gericht

Auch im Zivilprozess wird jetzt die so genannte Rechtsbehelfsbelehrung eingeführt. Bürgerinnen und Bürgern erhalten so Klarheit, ob Rechtsmittel - zum Beispiel Berufung - möglich sind. Sie werden über Form, Frist und zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise verbessert sich der Rechtsschutz des Einzelnen im Zivilprozess.


Arbeit und Soziales

Länger Kurzarbeitergeld

Für konjunkturelle Arbeitsausfälle, die bis zum 31. Dezember 2014 anfallen, können Arbeitnehmer künftig bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Die Verordnung setzt die bestehende Regelung fort.

Freier Zugang zum Arbeitsmarkt

Ab 1. Januar gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien aus.

Rentenbeitragssatz bleibt 2014 unverändert

Der Rentenbeitragssatz von 18,9 Prozent bleibt über den 1. Januar 2014 hinaus unverändert. Stabilität und Planungssicherheit für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung werden damit sichergestellt. Die Regierungs-Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Rente mit 67 - Renteneintritt drei Monate später

Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1949 geboren ist und 2014 in den Ruhestand geht, muss drei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Rentenantrag online

Einen Rentenantrag kann man jetzt auch bequem und sicher über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Um sich dafür zu identifizieren, benötigt man den elektronischen Personalausweis. Adress- und Bankdaten lassen sich online ändern. Auch der Blick ins eigene Rentenkonto ist via Internet möglich.

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen

Ab dem 1. Januar 2014 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von derzeit 5.800 Euro auf 5.950 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 4.900 auf 5.000 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2014 auf 53.550 Euro jährlich. Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

Höhere Abgaben in der Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialabgabe stellt den "Arbeitgeberanteil" dar, der von Unternehmen erhoben
wird, die häufiger Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle Honorare, die für künstlerische oder publizistische Leistungen an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung steigt 2014 von 4,1 Prozent auf 5,2 Prozent an.

Gesundheit und Pflege

Gute Finanzlage bei den Krankenkassen

Die Ausgaben der Krankenkassen liegen 2014 voraussichtlich bei 199,6 Milliarden Euro.
Dieser Betrag lässt sich vollständig durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
decken. Deshalb ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Gesetzlichen Krankenkassen erheben können, auch für 2014 mit 0 Euro festgelegt.

Mehr Informationen über Pflegeheime

Pflegeheime müssen die Pflegekassen über ihr Angebot an ärztlicher, fachärztlicher und
zahnärztlicher Versorgung informieren. Die Pflegekassen sind verpflichtet, die Angaben zu
veröffentlichen. Das hilft Betroffenen und ihren Angehörigen bei der Suche nach einer
geeigneten Einrichtung.
Die Regelung wird am 1. Januar 2014 wirksam und ist Teil des Pflegeneuausrichtungs-
gesetzes vom Oktober 2012.

Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht

Ab 1. Januar müssen gesetzlich Krankenversicherte die neue elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte gilt künftig als Versicherungsnachweis. So teilen es die Krankenkassen ihren Versicherten mit.
Wer die Karte beim Arztbesuch vergessen hat, kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte oder diesen Nachweis stellt der Arzt eine private Rechnung.

Ausbildung zum Notfall-Sanitäter modernisiert

Notfalleinsätze werden aufgrund der steigenden Zahl älterer Menschen in unserer Gesellschaft komplexer. Deshalb orientiert sich die Ausbildung zum Rettungsassistenten stärker als bisher an anderen Gesundheitsberufen. Nur gut qualifiziertes Personal kann den Anforderungen gerecht werden. Die Ausbildung ist von zwei auf drei Jahre verlängert worden und wird für die gesamte Dauer vergütet.

Informationen für Verbraucher

Informationen für Unternehmen und Vereine

Strengere Eigenkapitalregeln für Banken
Ab Januar 2014 gelten in Deutschland die strengen europäischen Eigenkapitalregeln für Banken (Basel III-Regeln). Banken müssen ihr so genanntes "hartes Kernkapital" um das 3,5-fache erhöhen. Außerdem müssen sie in wirtschaftlich besseren Zeiten Kapitalpuffer bilden. Mehr Eigenvorsorge soll es den Banken ermöglichen, ihre Verluste selbst aufzufangen.

Aufbau eines Trennbankensystems
Banken müssen ab 2014 ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Den Geschäftsleitern von Banken und Versicherungen erlegt das Gesetz erstmals konkrete Pflichten für das Risikomanagement auf. Sie machen sich strafbar, wenn sie wesentliche Risikomanagementpflichten verletzen und dadurch die Bank oder die Versicherungsleistungen gefährdet.

 

Energie

EEG-Umlage steigt

Die Abgabe zur Förderung des Stroms aus Erneuerbaren Energien steigt zum 1. Januar auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Die Abgabe ist Teil der Stromkosten. Sie lassen sich reduzieren, wenn man Energie spart. Dazu fördert die Bundesregierung Energieberatungen, bezuschusst die energetische Gebäude-Sanierung und die Einrichtung von Heizungen mit Erneuerbarer Energie in Gebäuden.

Umlage zur Entlastung der Stromnetze

Was passiert, wenn Sonne oder Wind nicht ausreichend Strom erzeugen und andere Stromerzeuger das nicht ausgleichen? Dann lässt sich der aktuelle Strombedarf senken, indem große Verbraucher kurzfristig den Strom abschalten und damit das Netz entlasten.
Dafür erhalten sie eine Vergütung. Erstmals wird es ab Januar 2014 eine so genannte Umlage für abschaltbare Lasten geben. Sie beträgt 0,009 pro Kilowattstunde und ist Teil des Strompreises. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet.

Neue Kennzeichnung für Klimageräte

Hersteller von strombetriebenen Geräten sind verpflichtet, mit Etiketten über ihren Stromverbrauch und die Energieeffizienz zu informieren. Klimageräte, die auch heizen, müssen seit 1. Januar 2013 mindestens die Effizienzklasse "A" und ab dem 1. Januar 2014 die Bedingungen der Effizienzklasse "A+" erfüllen.
Für Klimageräte bis zwölf Kilowatt Kühlleistung unterhalb der Effizienzklasse "B" besteht ab Januar 2014 ein Einfuhrverbot in die EU.

Bessere Verbrauchs-Kennzeichnung von Lampen und Leuchten

Ab dem 1. März 2014 gilt für elektrische Leuchten (zum Beispiel Tisch- oder Stehlampen) das neue Energieeffizienzlabel. Zum 1. September 2013 wurde es bereits für Lampen (zum Beispiel LED-, Glüh- oder Leuchtstofflampen) eingeführt. Das Label sieht höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) vor. Die niedrigen Klassen F und G fallen weg. Jeder Hersteller ist verpflichtet, das Etikett auf die Verpackung zu drucken. Konsumenten können sich so schnell über den Energieverbrauch informieren und sich für sparsame Produkte entscheiden.

Strengere Energievorschriften für Hausbauer

Die novellierte Energieeinsparverordnung stellt erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz bei Gebäuden. Neubauten sollen künftig 25 Prozent weniger Energie verbrauchen als bisher. Wärmeverluste an Gebäuden sollen um 20 Prozent verringert werden. Die Novelle soll im Frühsommer 2014 in Kraft treten.

Energieeinsparung an der Kühltheke

Klima- und Kälteanlagen werden gefördert, wenn sie Energie besonders effizient nutzen. Dies gilt insbesondere für Kühlgeräte in Supermärkten oder Klimaanlagen in Geschäftsräumen Die Effizienz einer Anlage bestimmt ein "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis". Neben der Förderung von Beratungsleistungen gibt es eine Bonusförderung für die Nutzung der beim Kühlen entstehenden Abwärme. Förderanträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. Januar 2014 entgegen.

 

Familie

Fristverlängerung für Kita-Ausbau

Der Bund verlängert die Finanzhilfen an die Länder für den Ausbau der Kindertagesbetreuung.
Eine entsprechende Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes stellt sicher, dass alle Neu- und Umbauten von Kitas, die aus Bundesmitteln finanziert sind, abgeschlossen werden können.

Europa

Euro jetzt auch in Lettland

Am 1. Januar 2014 führt Lettland den Euro als Bargeld ein und wird damit 18. Mitglied der
Europäischen Währungsunion.

Die Fischerei wird nachhaltig

Ab 1. Januar 2014 gilt in der europäischen Fischerei an erster Stelle das Prinzip der Nachhaltigkeit. Damit soll in den kommenden sieben Jahren die Überfischung überwunden werden. Im Einzelnen geht es vor allem um verschärfte Fangquoten und strengere Regeln für den Umgang mit ungewollt gefangenen Fischen.

Steuernews

Die Mandanten-Fernbetreuung bietet einen Fernzugriff, d. h. der entfernte PC kann eingesehen und gesteuert werden.