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Finanzbuchhaltung

Unsere Dienstleistungen zum Rechnungswesen umfassen grundsätzlich: das Prüfen der vom Mandanten eingereichten Belege, das Buchen aller Geschäfts-vorfälle (Belege, Kontoauszüge, Kasse usw.) sowie der Anlagegüter, das Prüfen der Buchungen auf Plausibilität und Korrektheit der Buchungssachverhalte.

  A. Kanzlei erstellt Buchführung
Erfassen der geordneten Buchhaltungsunterlagen nach einem von uns empfohlenen System
Kontieren und Buchen von Einnahmen und Ausgaben
Kassenprüfung auf Fehlbeträge
Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Erstellung der Zusammenfassenden-Meldung (bei Lieferungen u. Leistungen mit USt-IdNr.)
Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen (BWA)
Erstellung der Summen- und Saldenliste
Grafische Auswertungen
bei Bedarf: Erstellung von Überweisungsträger für USt-Voranmeldungen etc.
Ausfüllen von Fragebögen und Meldungen
laufende Beratung per Telefon und E-Mail zu Fragen der Buchhaltung
Entgegennahme aller Rückfragen des Finanzamtes

 

  Zusatzleistungen
Kosten- und Leistungsrechnung
monatliche Abschreibung der Anlagegüter
monatliche Abgrenzung des 13. und 14. Monatsgehalts
sonstige unterjährige Abschlussbuchungen
Buchen von Debitoren/Kreditoren, auch nicht zum festen Stamm gehörende Debitoren/Kreditoren über einzelne Konten
unterjährige Überprüfung der Steuervorauszahlungen z.B. Einkommensteuer
Sortieren der Belege nach Bankonten und Kasse etc. (sog. Schuhkarton-Buchhaltung)

 

  B. Mandant erstellt Buchführung
Unternehmen bucht mit selbst beschaffter Software, Kanzlei prüft Buchführung auf Korrektheit/Plausibilität anhand von Stichproben, bei Bedarf Vornahme von Korrekturbuchungen, anschließend Erstellung des Jahresabschluss und der Steuererklärungen
Kanzlei stellt Software zur Verfügung, unterstützt bei Software-/Handlings­fragen, auch bei Bedarf per Mandantenfernbetreuung, prüft Buchführung auf Korrektheit und Plausibilität, führt Korrekturbuchungen durch und übergibt diese an die Unternehmensbuchführung, anschließend Erstellung des Jahresabschluss und der Steuererklärungen

Steuernews

Die Mandanten-Fernbetreuung bietet einen Fernzugriff, d. h. der entfernte PC kann eingesehen und gesteuert werden.